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Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage zum Aufenthalt des usbekischen Innenministers in Deutschland

Die Bundesregierung hat auf die kleine Anfrage der FDP zum Aufenthalt des usbekischen Innenministers Almatow in der Bundesrepublik geantwortet (BT-Drucksache 16/1781).

Die Visumerteilung für Almatow sei ausschließlich aus humanitären Gründen zur Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung erfolgt. Die Bundesregierung könne keine Angaben zur Dauer des Aufenthalts Almatows in der Bundesrepublik machen, da zur Durchführung des Ausländerrechts im Inland ausschließlich die Behörden der Bundesländer zuständig seien.

Die Bundesregierung teile die Auffassung des Generalbundesanwalts, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzung einer Verfahrenseinstellung nach § 153f StPO vorlagen. Dem Generalbundesanwalt sei der Aufenthalt Almatows erst am 5. Dezember 2005 bekannt geworden. Zu diesem Zeitpunkt habe Almatow nach derzeitigen Kenntnisstand die Bundesrepublik bereits wieder verlassen. Weiterhin teile die Bundesregierung die Auffassung, dass eine weitergehende Verfolgung der Strafanzeigen auf eine symbolische Strafverfolgung hinausliefe. Die Bundesregierung sehe keine Veranlassung gemäß § 147 Nr. 1, 146 GVG die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuweisen.

Damit bestätigt sich die These von Menschenrechtsorganisationen, dass das Völkerstrafgesetzbuch derzeit ein Papiertiger ist. Entgegen der Auffassung von Generalbundesanwaltschaft und Bundesregierung wäre eine Weiterführung des Ermittlungsverfahrens auch nicht aussichtslos. So könnten mittlerweile im Ausland lebende Usbeken als Zeugen vernommen werden. Außerdem wird die Strafanzeige vom früheren Sonderberichterstatter für Folter, Theo van Boven, und vom jetzigen Sondeberichterstatter, Manfred Nowak, unterstützt. Ersterer hat in einem offenen Brief an die neue Generalbundesanwältin Monika Harms darauf hingewiesen, dass sein Bericht über die Lage in Usbekistan von Generalbundesanwalt Nehm in der Einstellungsverfügung falsch interpretiert wurde.

Human Rights Watch hat zwischenzeitlich eine Gegenvorstellung bei der Generalbundesanwaltschaft eingereicht, mit der eine Revidierung der Einstellungsentscheidung erreicht werden soll.

Links:

Statement des UN-Sonderberichterstatters für Folter Manfred Nowak vom 16. Dezember 2006 auf der Webseite des UN-Hochkommissars für Menschenrechte

Offener Brief von Theo van Boven an Generalbundesanwältin Monika Harms vom 13.06.2006 auf der Webseite von Human Rights Watch

Pressemitteilung von Human Rights Watch vom 22.06.2006