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Aufenthalt des usbekischen Innenministers Almatow in Deutschland – Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag

Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 18.05.2006 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Aufenthalt des usbekischen Innenministers Almatow in der Bundesrepublik gestellt (BT-Drs. 16/1579).

In der Anfrage will die FDP-Fraktion unter anderem wissen, wie Bundesregierung die Aussage der Generalbundesanwaltschaft bewertet, dass die Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung nach § 153 f StPO vorlagen und ob die weitergehende Verfolgung der Strafanzeigen gegen den früheren Innenminister von Usbekistan wirklich auf eine rein symbolische Strafverfolgung hinausliefe.