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Ermittlungen nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegen ruandischen Rebellenführer

Nach Pressemitteilungen hat der Generalbundesanwalt im April ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen ruandischen Rebellenführer eingeleitet.

Der Ruander war im Jahr 2005 in die Bundesrepublik eingereist, wo er bereits früher längere Zeit gelebt hatte. Es besteht ein Anfangsverdacht wegen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo.

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