Rechtsmittelkammer des ICTY ändert das Strafmaß im Fall Stakic
Am 22.03.2006 verkündete die Berufungskammer des ICTY das Urteil in Sachen Milomir Stakic.
Gegenstand des Verfahrens waren Verbrechen, die im Jahr 1992 in der nordbosnischen Region Prijedor begangen wurden. Stakic war seit Mai 1992 Präsident des „Krisenstabes“ für Prijedor. Dieser war unter anderem für die Errichtung der Gefangenenlager in Omarska, Keraterm und Trnopolje verantwortlich. Nach den Feststellungen der Strafkammer war Stakic mitschuldig am Tod von über 1500 Menschen.
Stakic wurde daher am 31. Juli 2003 erstinstanzlich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Verstößen gegen die Gebräuche und Gesetze des Krieges zu lebenslanger Haft verurteilt, jedoch wegen Genozids und Beihilfe zum Genozid freigesprochen.
Die Anklagebehörde und der Angeklagte hatten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Die Rechtsmittelkammer bestätigte den Freispruch wegen Genozids und Beihilfe zum Genozid. Weiterhin änderte sie das Strafmaß ab und verurteilte Stakic zu einer Haftstrafe von 40 Jahren.
