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Willkommen bei völkerstrafrecht.de

Seit Mitte der 90er Jahre hat das Völkerstrafrecht eine zunehmende Bedeutung gewonnen. Eingeleitet wurde diese Entwicklung durch die Gründung der internationalen ad hoc-Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda. Den vorläufigen Höhepunkt bildete die Verabschiedung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC-Statut) am 17. Juli 1998. Das Statut trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Der Internationale Strafgerichtshof hat seine Arbeit mittlerweile aufgenommen. Da er nur über eine subsidiäre Strafverfolgungskompetenz verfügt, gewinnt auch die Verfolgung völkerstrafrechtlicher Verbrechen durch nationale Gerichte an Bedeutung. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Völkerstrafgesetzbuch entwickelt, welches am 30. Juni 2002 in Kraft trat. Gemäß § 1 VStGB werden Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dem Weltrechtsprinzip unterstellt.

Parallel zu dieser Entwicklung hat sich das Völkerstrafrecht zu einem eigenen Wissenschaftszweig entwickelt. Die Zahl der Publikationen in diesem Bereich wächst ständig.

Dagegen spielt das Völkerstrafrecht in der täglichen Praxis des Juristen in der Bundesrepublik Deutschland noch eine untergeordnete Rolle. In den ersten vier Jahren nach dem Inkrafttreten des VStGB wurde lediglich ein Fall bekannt, in dem die Generalbundesanwaltschaft Ermittlungen wegen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht aufgenommen hat.

Anliegen der Betreiber dieses Portals ist es, die Quellen des Völkerstrafrechts zugänglich machen und über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Eng mit der Frage der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist auch die Frage der Opferentschädigung verbunden. Der BGH lehnte jüngst im Verfahren "Brücke von Varvarin" eine individuelle Entschädigungspflicht aus Völkerrecht und Staatshaftungsrecht ab. Damit sind die Fragen, in welchem Umfang zu entschädigen ist und wem Entschädigungsansprüche zustehen, nicht beantwortet. Gegen die Entscheidung wurde eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Wegen der Relevanz dieser Problematik werden wir auch über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich informieren.

Dr. Selbmann & Bergert
Rechtsanwälte
Karl-Liebknecht-Str. 103
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