Sicherungsverwahrung bei Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
DOI:
https://doi.org/10.83074/zvstr.v1i1.4196Schlagworte:
Nationales Völkerstrafrecht, Sanktionenrecht, Sicherungsverwahrung, Syrien, Alaa M., GefährlichkeitAbstract
Mit der Verurteilung des syrischen Arztes Alaa M. im Juni 2025 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ordnete erstmals ein deutsches Gericht die Sicherungsverwahrung in einem völkerstrafrechtlichen Verfahren an, das auf Grundlage des Weltrechtsprinzips geführt wurde. Der Artikel nimmt den Fall zum Anlass, das deutsche Institut der Sicherungsverwahrung auf seine Kompatibilität mit dem Völkerstrafrecht zu prüfen. Anhand einer rechtsvergleichenden Untersuchung des völkerstrafrechtlichen Sanktionensystems sowie einer Analyse der Voraussetzungen des § 66 StGB stellen die Autor:innen Friktionen zwischen Völkerstrafrecht und Sicherungsverwahrung fest. Insbesondere zeigt sich durch kriminologische Besonderheiten des Völkerstrafrechts, den typischen Anwendungsfällen in Deutschland sowie Umständen der Vollstreckung im Zusammenspiel mit dem Ausländerrecht und Transitional Justice-Konzepten, dass der Kontext organisierter Gewalt, in dem die Taten begangen werden, in besonderer Weise in der Gefährlichkeitsprognose Berücksichtigung finden muss.
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